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Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland Artikel
20a Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen
Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen
der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe
von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung. Wir befürchten, dass viele unserer Politiker
anscheinend diesen Passus des Grundgesetzes nicht kennen. Unsere Ziele:
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Ziel des Vereins ist es, im Sinne der Agenda 21 die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen im Landkreis Berchtesgadener Land zu erhalten und zu verbessern. Dies soll verwirklicht werden durch: |
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